Die Perger Burgfriedsteine

Bei den Burgfriedsteinen handelt es sich um höchst bemerkenswerte Rechts-Denkmale, deren Wurzeln bis in das 12./13. Jahrhundert zurückreichen.

Damals entstanden die Märkte, die in schon größeren und geschlossenen Siedlungen abgehalten werden konnten. Weil es nach den mittelalterlichen staats- und verfassungsrechtlichen Vorstellungen gar kein völlig freies Gemeinwesen geben konnte, bedurften sie der Bewilligung der weltlichen oder geistlichen Landesherren. Natürlich musste dort, wo zahlreiche Menschen zusammenkamen auch für Ordnung und Aufsicht gesorgt werden. So verlieh die jahrhundertlang heißbegehrte landesfürstliche Bewilligung, Markt-Bann genannt, dem privilegierten Ort für die Dauer des Marktes (einige Tage davor und danach) eine Art Sondergerichtsbarkeit. Man nannte sie auch die „landesfürstliche Freyung“. Es ist nicht eindeutig belegt, wann der Markt Perg dieses Marktrecht erhalten hat. Man vermutet es zwischen den Jahren 1191 und 1218. 

Beim Markt-Bann handelte es sich im Unterschied zum Blut-Bann um eine Niedere Gerichtsbarkeit, die Todesurteile ausschloss. Ihr Geltungsbereich musste für jedermann erkennbar sein. Der besondere Rechtsschutz galt für den ganzen Siedlungsbereich, „Burgfried“ genannt. Fehlte eine Wehranlage (wie hier in Perg), wurde er mindestens durch dauernde Umzäunung oder eine auffällige „Aussteinung“ mit stattlichen Burgfrieds-Grenzsteinen äußerlich sichtbar gemacht. Die Burgfrieds-Grenzen wurden wiederholt von Richtern und Ratspersonen mit einer gewissen Feierlichkeit öffentlich begangen, meist unter Beiziehung etlicher Buben, denen man bei jedem der Hauptsteine einige Kleinmünzen warf, damit sie deren Lage lebenslang in lebhafter Erinnerung behielten.

Gerichtsprotokolle des Marktes Perg aus den Jahren 1659 bis 1738 berichten von sieben solchen Begehungen. In Perg haben der auf dem Hauptplatz stehende (nach einem vorher hölzernen) granitene Pranger aus dem Jahre 1583 und bisher bekannte drei von 18 Burgfriedsteinen die Zeiten überdauert. Erkennbar sind alle am eingemeißelten Zeichen „MP“ für „Markt Perg“.

Der Burgfriedstein in der Greiner Straße
1) Hauptstein am Weg nach Allerheiligen „an Scherers Kag“ genannt. Er steht noch heute an der Einmündung der Bergstraße in die Mühlsteinstraße, gegenüber dem Hause Mühlsteinstraße 7. Auf Antrag des Heimatvereines konnte die Anlage mit der daneben aufgestellten Ruhebank vom Stadtamt Perg im Dezember 2006 gefällig gestaltet werden.

2) Hauptstein an der Greinerstraße, heute im Vorgarten des Hauses Greinerstraße Nr.9. „da hat man denen Knaben auch gelt außgeworffen“. Diesen Stein ziert ein schönes Tatzenkreuz oberhalb des Marktzeichens. Unterhalb ist die Zahl 23 eingemeißelt.

3) Ein Zwischenstein wurde erst 2008 durch Zufall entdeckt. Er steht an der Mühlsteinstraße nach dem Hause Nr.32, wo der Kulturwanderweg auf einem Steg den Hinterbach quert. Laut Beschreibung von 1729 ging man das Bächl (den Hinterbach) aufwärts in den Schergraben, „wo aniezo ein Müllstainbruch (ist) bis zum Marchstein, der, rechter Hand des Bächl, oben das Zeichen „L“ eingehaut“ hat. Bei der Gravierung oberhalb des Marktzeichens könnte es sich um die Ziffer 5 handeln.

Der Nebenstein am Hinterbachweg
Die Geschichte des Marktrechtes und der Burgfriedsteine ist näher ausgeführt im neuen Heimatbuch der Stadt Perg, das im Jahr 2009 erschienen ist. 


Zusammenstellung: Johann Pree

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